Hafenstraße 3, 55411 Bingen am Rhein · Beratung und Übergaben nach Termin+49 6721 1869663info@waffenpunkt.com

Erwerbsberechtigung

Welche Papiere Sie für welche Waffe brauchen und wie Sie uns die Nachweise zukommen lassen.

Die Nachweise im Überblick

Seit 2020 trägt jede Erlaubnis Kennnummern aus dem Nationalen Waffenregister: die Personen-ID (P-ID) und die Erlaubnis-ID (E-ID). Beide brauchen wir für die Meldung.

WBK grün

Erwerbserlaubnis nach § 10 WaffG mit Voreintrag für eine bestimmte Waffe. Der Voreintrag gilt ein Jahr. Pflicht für Kurzwaffen, halbautomatische Langwaffen und alles, was nicht unter die gelbe WBK fällt.

WBK gelb

Für Sportschützen nach § 14 Abs. 6 WaffG: Einzellader-Langwaffen, Repetierbüchsen und einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition, ohne Voreintrag. Den Erwerb melden Sie binnen zwei Wochen Ihrer Behörde.

WBK rot

Für Sammler nach § 17 WaffG. Berechtigt zum Erwerb von Waffen des genehmigten Sammelgebiets, gegebenenfalls auch der zugehörigen Munition.

Jagdschein

Der gültige Jahresjagdschein (§ 13 WaffG) berechtigt zum Erwerb von Langwaffen für die Jagd, zum Erwerb der Munition und, mit Voreintrag, von bis zu zwei Kurzwaffen. Jugendjagdscheine berechtigen nicht zum Erwerb. Den Erwerb melden Sie binnen zwei Wochen.

Waffenhandels- oder Herstellungserlaubnis

Gewerbliche Erwerber nach § 21 WaffG legen die Erlaubnis im Original oder als beglaubigte Kopie vor. Die Übergabe melden beide Seiten an das Nationale Waffenregister.

Altersnachweis

Schreckschuss-, Reizstoff-, Signal- und Druckluftwaffen sowie deren Munition geben wir ab 18 Jahren gegen Personalausweis oder Reisepass ab. Im Versand nur an die Ausweisadresse per DHL Ident-Check.

So reichen Sie Nachweise ein

  1. Vor OrtBringen Sie Ausweis und Erlaubnis im Original mit. Wir prüfen, tragen ein und melden den Erwerb an das Nationale Waffenregister. Sie bekommen die Waffe sofort mit.
  2. Im VersandSenden Sie Ausweis und Erlaubnis als Kopie oder Scan per E-Mail an info@waffenpunkt.com oder per Post an Waffenpunkt, Hafenstraße 3, 55411 Bingen am Rhein. Bitte Vorder- und Rückseite und alle Seiten der WBK.
  3. Prüfung und VersandErst nach Prüfung geht die Waffe raus, ausschließlich per Versand mit Identitätsprüfung an die Adresse des Erlaubnisinhabers. Munition versenden wir als Gefahrgut.

Nach dem Kauf

Als Inhaber einer gelben oder roten WBK oder eines Jagdscheins zeigen Sie den Erwerb binnen zwei Wochen Ihrer Waffenbehörde an und lassen die Waffe eintragen. Bei Voreintrag in der grünen WBK übernimmt die Behörde die Eintragung nach unserer Meldung. Geben Sie eine Waffe zurück, muss sie wieder ausgetragen werden; die Gutschrift von uns ist dafür der Beleg.

Das Führen von Schusswaffen außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums braucht einen Waffenschein, das Schießen außerhalb zugelassener Schießstätten eine eigene Erlaubnis (§ 35 Abs. 2 WaffG verpflichtet uns zu diesem Hinweis). Maßgeblich ist das Waffengesetz in seiner jeweils aktuellen Fassung. Für den Einzelfall fragen Sie Ihre Waffenbehörde oder uns.