Hafenstraße 3, 55411 Bingen am Rhein · Beratung und Übergaben nach Termin+49 6721 1869663info@waffenpunkt.com

Verwahrung

Wir lagern Kurz- und Langwaffen in unserem Waffenlager, wie es das Waffengesetz von einem Händler verlangt. Monatlich abgerechnet, jederzeit kündbar.

Kurzwaffe
9,90€
je Waffe und Monat
8,32 € netto zzgl. 19 % MwSt.
Langwaffe
14,90€
je Waffe und Monat
12,52 € netto zzgl. 19 % MwSt.
Übernahme
50€
einmalig je Einlieferung, pauschal für 1 bis 10 Waffen
42,02 € netto zzgl. 19 % MwSt.

Alle Preise inklusive 19 % Mehrwertsteuer, Abrechnung monatlich im Voraus. Stand Oktober 2026.

Wann sich Verwahrung lohnt

  • Erbfall. Wer Waffen erbt, darf sie nur mit Erlaubnis besitzen. Bis die Behörde entschieden hat oder bis zur Abgabe an einen Berechtigten bleiben die Waffen bei uns sicher und legal. Einen Ankauf bieten wir nicht an, bei der Abgabe helfen wir.
  • Umzug oder Umbau. Solange kein zugelassener Waffenschrank zur Verfügung steht.
  • Erlaubnis läuft, Bedürfnis ruht. Längere Auslandsaufenthalte, Krankheit, eine Pause vom Schießsport.

So läuft es ab

  1. Termin vereinbarenRufen Sie an oder nutzen Sie das Formular. Nennen Sie Art und Anzahl der Waffen.
  2. Übergabe vor OrtBringen Sie Waffen, Waffenbesitzkarte oder Erbschein und Ihren Ausweis mit. Wir nehmen jede Waffe mit Hersteller, Modell, Kaliber und Seriennummer auf und Sie erhalten ein Übernahmeprotokoll.
  3. Meldung an die BehördeWir melden die Übernahme elektronisch an das Nationale Waffenregister und führen die Waffen in unserer Händlerdokumentation. Sie erhalten die Bestätigung schriftlich.
  4. AbrechnungDie Lagergebühr berechnen wir monatlich im Voraus, je angefangenem Monat, die Übernahmepauschale einmal je Einlieferung, pauschal für 1 bis 10 Waffen; bei mehr als 10 Waffen nennen wir den Preis auf Anfrage. Sie bekommen eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
  5. Rückgabe oder AbgabeZur Rückgabe brauchen Sie eine gültige Erwerbsberechtigung für die jeweilige Waffe. Ohne Erlaubnis bleibt nur die Abgabe an einen Berechtigten oder an die Behörde; dabei helfen wir.

Was eingeschlossen ist

  • Lagerung im gesicherten Waffenlager nach § 36 WaffG, getrennt von Munition.
  • Sichtkontrolle bei der Übernahme. Konservierung und Reinigung auf Wunsch gegen Aufpreis.
  • Optiken, Futterale und Koffer bleiben bei der Waffe, ohne Aufpreis.

Verwahren wir die Waffen eines Verstorbenen, genügt zur Übernahme der Erbschein oder das Testament mit Eröffnungsprotokoll. Der Antrag auf Ausstellung oder Eintragung der Waffenbesitzkarte binnen eines Monats nach Annahme der Erbschaft bleibt Sache der Erben (§ 20 Abs. 1 WaffG); wir helfen beim Ausfüllen.